Allgemeine Geschäftsbedingungen

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VISIONDental · Gesellschaft für Marketing und Vertrieb mbH
Nadorster Straße 210 · 26123 Oldenburg.

W I C H T I G E R   H I N W E I S :  Die gesonderten AGB zum Online-Shop finden Sie  hier.

1  Allgemeine Bestimmungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Lieferungen der VISIONDental Gesellschaft für Marketing und Vertrieb mbH (VISIONDental), sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.
  2. Die nachfolgenden AGB gelten auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich, abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber gegenüber VISIONDental abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2  Vertragsgegenstand

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die im Shop, auf Preislisten oder anderen Drucksachen der VISIONDental enthalten bzw. genannt sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar. Aufgrund des Produktionsvorganges sind geringe farbliche und technische Abweichungen hiervon möglich. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original vorkommen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (zum Beispiel Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
  3. Inhalt und Umfang der gegenseitig geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und der in dem Auftrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Wir behalten uns technisch erforderliche oder für die Formgestaltung dringend notwendige Änderungen vor, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
  4. VISIONDental ist berechtigt, auch in Teillieferungen auszuliefern, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
  5. VISIONDental ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu beauftragen.
  6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens VISIONDental. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neusten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. VISIONDental ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

3  Mitwirkungspflichten

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er instruiert und unterstützt VISIONDental bei der zu erbringenden Leistung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, VISIONDental die für die
    Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers und Informationen über gesetzliche Vorschriften, die für die Produkte und Leistungen des Auftraggebers maßgebend sind.
  2. Soweit der Auftraggeber VISIONDental Vorlagen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
  3. Von VISIONDental erarbeitete Vorschläge hat der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Orthografie und etwaige Preisangaben. Sofern der Auftraggeber mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, diesen freizugeben.
  4. Erst nach Freigabe durch den Auftraggeber wird VISIONDental die auf den Vorschlag aufbauenden weitergehenden Leistungen ausführen.

4  Rechnung, Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Transport/Fracht.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen stellt VISIONDental ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
  4. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
  5. VISIONDental ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Auftraggebers vereinbarte Lieferungen und Leistungen nicht auszuführen, und zwar so lange, bis entweder der Verzug beseitigt oder aber eine entsprechende Sicherheit seitens des Auftraggebers oder eines Dritten zu Gunsten von VISIONDental erbracht worden ist.
  6. Werden VISIONDental Umstände bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben, so ist VISIONDental berechtigt, unabhängig von dem vereinbarten Zahlungsziel alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Auftraggebers von Vorauszahlungen oder werthaltiger Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

5  Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  • Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von VISIONDental nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers hiervon unberührt.

6  Gefahrtragung

  1. Die Lieferprodukte werden nach Ermessen von VISIONDental in handelsüblicher Art verpackt.
  2. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk.
  3. Ein Versand erfolgt ausschließlich im Auftrage des Auftraggebers durch private Versanddienstleister (zum Beispiel Post, DHL, UPS oder andere).
  4. Mit der Übergabe der Ware an den Versand-Dienstleister geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Auftraggeber über.

7  Eigentumsvorbehalt / Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Auftrag behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren sowie alle übertragbaren Nutzungsrechte an unseren sonstigen Leistungen vor.
  2. VISIONDental wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen das Eigentum an verkauften Waren übertragen und alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen übertragbaren Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt VISIONDental ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, befristet für die Zeit der Einsatzdauer. Der Auftraggeber darf die überlassenen Inhalte, Bilder und Layouts nur für seine eigenen Werbezwecke nutzen und nur für seinen Eigenbedarf. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, Vervielfältigung oder die Verwendung im Internet, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VISIONDental.
  3. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei VISIONDental.
  4. Die Übertragung der Nutzungsrechte von dem Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VISIONDental.

8  Lieferung, Verzug

  1. Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Etwas anderes gilt nur, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart werden. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Bereitstellung von Informationen oder Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.Entsprechendes gilt bei Leistungsverzögerungen infolge nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung oder infolge höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  2. Der Eintritt eines Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät VISIONDental in Lieferverzug, kann der Auftraggeber neben der Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von VISIONDental auf höchstens 5 % des vereinbarten Preises.Sofern der Auftraggeber wegen des Verzuges von VISIONDental Schadensersatz statt Leistung verlangen kann, so beschränkt sich dieser Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung bei leichter Fahrlässigkeit von VISIONDental oder seiner Erfüllungsgehilfen auf höchstens 30 % des Preises.Für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet VISIONDental nach den gesetzlichen Voraussetzungen und in dem gesetzlichen Umfang unbeschränkt.

9  Rügepflichten

  • Offensichtliche Mängel von uns gelieferter Sachen oder der von uns erbrachten Werkleistungen hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware oder den Erhalt der Leistung zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen.

10 Gewährleistung

  1. Bei Vorliegen eines Sachmangels der von uns gelieferten Sachen oder der von uns erbrachten Werkleistungen haften wir dem Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen und im gesetzlichen Umfang auf Nacherfüllung, Minderung, Wandlung und Aufwendungsersatz.
  2. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haften wir dem Auftraggeber des Weiteren auf Schadensersatz statt Leistung. Der Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung wird im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch VISIONDental oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragsgemäßen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Sofern wegen Sachmängel andere Schadensersatzansprüche (als Schadensersatz statt Leistung) begründet sind, haftet VISIONDental nach den Bestimmungen des § 11 dieser Bedingungen.
  4. Sachmängel an von uns gelieferten Gegenständen oder an von uns erbrachten Werkleistungen verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt bei gelieferten beweglichen Gegenständen mit der Übergabe und bei sonstigen Werkleistungen mit der Abnahme.

11  Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  4. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  5. Die sich aus Ziffer 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Ansprüchen auf Schadensersatz statt Leistung wegen Verzug oder wegen Sachmängeln verbleibt es bei der Haftung aus § 8 Ziffer 2 und § 10 Nr. 2 dieser Bedingungen.

12  Datenschutz

  • Personen- und Bestellerdaten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutz- und Teledienstschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.

13  Archivierung

  • Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger werden von VISIONDental nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenständer versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

14  Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von VISIONDental. Gerichtsstand für beide Teile ist Oldenburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

15 Anwendbares Recht

  • Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16 Schlussbestimmungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.